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AR Logistik Dortmund
Alexander Scharmacher
Schüruferstraße 254
44269 Dortmund
Telefon: +4915787037281
E-Mail: info@arlogistik-dortmund.com

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Transport-, Kurier- und Kleintransportleistungen bis 3,5 t, die zwischen AR Logistik Dortmund, Alexander Scharmacher (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber geschlossen werden.

1.2 Diese AGB gelten gegenüber Privatkunden und gewerblichen Kunden.
Privatkunden im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken abschließen.
Gewerbliche Kunden sind Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.


2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Auftragnehmer erbringt Transport- und Kurierleistungen, insbesondere die Abholung, Beförderung und Ablieferung von Gütern im Nah- und Regionalverkehr, insbesondere im Raum Dortmund und Ruhrgebiet.

2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung, insbesondere aus Angebot, Auftrag, Auftragsbestätigung oder sonstiger textlicher Absprache.

2.3 Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, schuldet der Auftragnehmer ausschließlich die Transportleistung, nicht jedoch Montage-, Demontage-, Verpackungs-, Trage-, Einlagerungs- oder Entsorgungsleistungen.


3. Vertragsschluss

3.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • ausdrückliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform,
  • tatsächliche Übernahme des Transportguts zur Durchführung des Transports, oder
  • Beginn der Leistungsausführung.

3.3 Angaben zu Transportzeiten und Verfügbarkeiten stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, unvorhersehbarer Verkehrs-, Witterungs- und Betriebsstörungen sowie sonstiger Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.


4. Pflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Transports erforderlichen Angaben vollständig und richtig zu machen. Dies gilt insbesondere für:

  • Art, Umfang, Gewicht und Maße des Transportguts,
  • Abhol- und Lieferanschrift,
  • Ansprechpartner vor Ort,
  • besondere Eigenschaften oder Risiken des Transportguts.

4.2 Der Auftraggeber hat das Transportgut transportgerecht zu verpacken, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4.3 Der Auftraggeber darf insbesondere folgende Güter nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers übergeben:

  • Gefahrgut,
  • verderbliche Waren,
  • besonders wertvolle Güter,
  • leicht zerbrechliche oder besonders empfindliche Gegenstände,
  • Waffen, Munition, explosive oder sonstige verbotene Stoffe,
  • illegale Güter.

4.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass durch den Transport keine gesetzlichen Vorschriften verletzt werden und dass er zur Versendung des Gutes berechtigt ist.

4.5 Der Auftraggeber hat für einen ungehinderten Zugang zu Abhol- und Ablieferort zu sorgen. Wartezeiten, vergebliche Anfahrten oder Mehraufwand aufgrund unzutreffender Angaben oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten.


5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Es gelten die individuell vereinbarten Preise. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich Preisangaben gegenüber Privatkunden einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer und gegenüber gewerblichen Kunden zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

5.2 Zusatzleistungen oder Mehraufwand, die bei Vertragsschluss nicht vereinbart waren, insbesondere Wartezeiten, Umwege, Trageleistungen, zweite Zustellversuche oder Sonderbehandlungen, werden gesondert berechnet.

5.3 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Neukunden, eilbedürftigen Aufträgen oder Aufträgen mit erhöhtem Ausfallrisiko eine Vorauszahlung oder angemessene Anzahlung zu verlangen.

6. Abholung, Ablieferung, Wartezeiten


6.1 Abhol- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden.

6.2 Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.

6.3 Ist der Empfänger am vereinbarten Ablieferort nicht erreichbar oder die Ablieferung aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, nicht möglich, ist der Auftragnehmer berechtigt, einen weiteren Zustellversuch gegen gesonderte Vergütung durchzuführen oder das Transportgut nach vorheriger Mitteilung an den Auftraggeber zurückzuführen bzw. zwischenzulagern.

6.4 Wartezeiten ab 15 Minuten über den vereinbarten oder üblichen Lade-/Entladezeitraum hinaus können gesondert berechnet werden, sofern die Verzögerung nicht vom Auftragnehmer verursacht wurde.


7. Leistungsfristen und höhere Gewalt

7.1 Angegebene Transportzeiten sind, soweit nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart, unverbindliche Richtwerte.

7.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer, vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Ereignisse berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben.

7.3 Als höhere Gewalt gelten insbesondere Unfälle, Staus außergewöhnlichen Ausmaßes, behördliche Maßnahmen, Straßensperrungen, extreme Witterung, Streik, Ausfall von Kommunikationsnetzen sowie unvorhersehbare Fahrzeugausfälle trotz ordnungsgemäßer Wartung.


8. Haftung

8.1 Für die Haftung des Auftragnehmers bei Verlust, Beschädigung des Transportguts oder Überschreitung der Lieferfrist gelten, soweit anwendbar, die gesetzlichen Vorschriften des Frachtrechts.

8.2 Soweit der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften haftet, richtet sich die Haftung bei entgeltlichen Frachtverträgen grundsätzlich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

8.3 Gegenüber Privatkunden gelten stets die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften. Von gesetzlichen Haftungsregelungen wird nicht zum Nachteil von Verbrauchern abgewichen.

8.4 Für Schäden, die nicht am Transportgut selbst entstehen (zum Beispiel aus Nebenpflichtverletzungen), haftet der Auftragnehmer:

  • unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • unbeschränkt bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), dann jedoch begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

8.5 Eine Haftung ist ausgeschlossen, soweit der Schaden verursacht wurde durch:

  • ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Auftraggeber,
  • unzutreffende oder unvollständige Angaben des Auftraggebers,
  • natürliche Beschaffenheit des Transportguts,
  • Verladen oder Entladen durch den Auftraggeber oder dessen Hilfspersonen, sofern nichts anderes vereinbart wurde,
  • nicht erkennbare Vorschäden.

8.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, äußerlich erkennbare Schäden oder Verluste bei Ablieferung unverzüglich anzuzeigen. Nicht äußerlich erkennbare Schäden sind unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.


9. Transportausschluss / Verweigerungsrecht

9.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Übernahme oder Beförderung von Gütern abzulehnen, wenn:

  • gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen,
  • Sicherheitsrisiken bestehen,
  • das Transportgut nicht ausreichend verpackt ist,
  • Gewicht, Maße oder Beschaffenheit nicht den vereinbarten Angaben entsprechen,
  • der Transport nach Art des Gutes unzumutbar oder mit unverhältnismäßigem Risiko verbunden ist.

9.2 In einem solchen Fall kann der Auftragnehmer bereits entstandene Aufwendungen und Kosten dem Auftraggeber in Rechnung stellen, sofern dieser die Ursache zu vertreten hat.


10. Widerruf bei Privatkunden

10.1 Sofern ein Vertrag mit einem Verbraucher außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wird, besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht nur, soweit dieses nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.

10.2 Ein Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Beförderung von Waren, wenn der Vertrag für die Leistungserbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

10.3 Soweit im Einzelfall ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird dieses durch gesonderte Widerrufsbelehrung erläutert.


11. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

11.1 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

11.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.


12. Datenschutz

12.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

12.2 Nähere Informationen zur Datenverarbeitung können einer gesonderten Datenschutzerklärung entnommen werden.


13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.2 Gegenüber gewerblichen Kunden ist, soweit gesetzlich zulässig, Gerichtsstand Dortmund.

13.3 Gegenüber Privatkunden gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.


14. Schlussbestimmungen

14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

14.2 Individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie in Textform getroffen wurden.

Stand: März 2026